

Vom Dachverband Budgetberatung Schweiz DBBCH zertifizierte Budget-Beratungsstelle
Budgetberatung für Ehepaare
Unser Gesetz regelt die Ehe, aber nicht das Konkubinat.
Ehepaare müssen die Einkommen gegenseitig offen legen und beide sind verpflichtet, sich solidarisch am gemeinsamen Lebensunterhalt zu beteiligen. Für die Steuern werden die Einkommen zusammen veranlagt. AHV, BVG und Erbteilung sind für Ehepaare gesetzlich geregelt. Solche gesetzliche Vorgaben gibt es für das Konkubinat nicht.
Für Schulden, welche für den gemeinsamen Lebensunterhalt gemacht werden, haftet das Ehepaar solidarisch.
Bei der Budgetberatung für Ehepaare prüfe und optimiere ich Ausgaben und Rückstellungen. Die aktuelle Familiensituation bietet auch hier die Grundlage, bei welcher es kein "mein und dein" gibt. Taschengeld für die Erwachsenen nehme ich nach Möglichkeit auch in das Budget auf, damit beide über einen Betrag frei verfügen können.
Kinder
Wohneigentum
Viele Familien wünschen sich Wohneigentum. Bei der Budgetierung bei Wohneigentum berücksichtige alle Ausgaben. Zum Hypothekarzins werden der Unterhalt für die Immobilie und der Geräteersatz, die Verzinsung und Rückzahlung von Privatdarlehen etc. in das Budget einberechnet. Wird für den Erwerb von Wohneigentum ein Vorbezug aus der Pensionskasse gemacht, bilden die Rückzahlungen einen weiteren Budgetposten, damit das Geld in den laufenden Jahren wieder in die Altersvorsorge zurückfliessen kann.