

Vom Dachverband Budgetberatung Schweiz DBBCH zertifizierte Budget-Beratungsstelle
Budgetberatung für Ehepaare
Unser Gesetz regelt die Ehe, aber nicht das Konkubinat.
Ehepaare müssen ihre Einkommen gegenseitig offen legen. Beide sind verpflichtet, sich solidarisch am gemeinsamen Lebensunterhalt zu beteiligen. Für die Steuern werden die Einkommen zusammen veranlagt. AHV, BVG und Erbrecht sind gesetzlich geregelt. Solche gesetzliche Bestimmungen gibt es für das Konkubinat nicht.
Für Schulden, welche für die Finanzierung der Familienbedürfnisse gemacht werden, kommt das Ehepaar solidarisch auf. Für persönliche Schulden hingegen haftet jeder für sich selbst.
Bei der Budgetberatung für Ehepaare prüfe und optimiere ich Ausgaben und Rückstellungen. Die aktuelle Familiensituation ist auch hier die Grundlage, wobei es hier kein "mein und dein" gibt. Taschengeld nehme ich nach Möglichkeit in das Budget auf, damit beide monatlich einen Betrag erhalten, über den sie frei verfügen können.
Die Löhne und Einkommen sollen weiterhin auf den eigenen Konten eingehen. Von dort werden die budgetierten Ausgaben auf die dafür eingerichteten gemeinsamen Konten überwiesen.
Kinder
Wohneigentum
Viele Familien wünschen sich Wohneigentum. Die Budgetberatung berücksichtigt alle Ausgaben. Zum Hypothekarzins werden der Unterhalt für die Immobilie und der Geräteersatz, die Verzinsung und Rückzahlung von Privatdarlehen etc. in das Budget einberechnet. Wird für den Erwerb von Wohneigentum ein Vorbezug aus der Pensionskasse gemacht, bilden die Rückzahlungen einen weiteren Budgetposten, damit das Geld in den laufenden Jahren wieder in die Altersvorsorge zurückfliesst.