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erstausbildung / berufslehre / studium 

Wem gehört der Lehrlingslohn, wer verwaltet den Lohn?

Muss sich das Kind an Ausbildungs- und Lebenskosten beteiligen?

Die Eltern sind bis zur Volljährigkeit unterhaltspflichtig. Hat das Kind zu diesen Zeitpunkt keine angemessene Ausbildung, kommen die Eltern, soweit es ihnen zugemutet werden darf, weiter für den Unterhalt auf, bis die Ausbildung ordentlich abgeschlossen werden kann (ZGB Art. 277).

Soviel zu den gesetzlichen Vorgaben. Aber welcher Betrag ist angemessen, wie viel ist zumutbar? Es gibt keine Standardantwort: Die Lösung hängt von der Familiensituation ab. Im Ausbildungs-Budget werden die Ausgaben und Rückstellungen festgelegt, welche das Kind mit dem Lehrlingslohn deckt. Ergänzend werden die restlichen Lebenskosten aufgeführt, welche die Eltern übernehmen. Das Budget zeigt auf, was die Ausbildung und das Leben grundsätzlich kostet.  

studium

In das Budget für Studierende (Erstausbildung) fliessen die Einnahmen aus Stipendien, Ferienjobs, Nebenjobs etc. Ansonsten unterscheidet es sich weder im Aufbau noch in rechtlicher Hinsicht vom Budget für Lernende.

Als neutrale Budgetberaterin arbeite ich mit den Beteiligten zusammen das Budget aus, welches für Eltern und Kind stimmt.

budget balance sonja märki

wangenstrasse 42  3373 röthenbach  mobil + 41 78 691 20 82  info@budgetbalance.ch

mitglied dbbch

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