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erstausbildung / berufslehre / studium 

Wem gehört der Lehrlingslohn und wer verwaltet den Lohn?

Muss sich das Kind an den Ausbildungs- und Lebenskosten beteiligen?

Die Eltern sind bis zur Volljährigkeit unterhaltspflichtig. Hat das Kind zu diesen Zeitpunkt keine angemessene Ausbildung, kommen die Eltern, soweit es ihnen zugemutet werden darf, weiter für den Unterhalt auf, bis die Ausbildung ordentlich abgeschlossen werden kann (ZGB Art. 277).

So weit so gut - aber welcher Betrag ist angemessen, welcher Betrag zumutbar? Es gibt keine Standardantwort, denn die Lösung hängt von der Familiensituation ab. Im Ausbildungs-Budget werden die Ausgaben und Rückstellungen festgelegt, welche das Kind mit seinem Lehrlingslohn deckt. Ergänzend werden die restlichen Lebenskosten aufgeführt, welche die Eltern tragen. Das Budget zeigt auf, was die Ausbildung und das Leben grundsätzlich kostet.  

studium

In das Budget für Studierende fliessen die Einnahmen aus Ferienjobs, Nebenjobs etc. Ansonsten unterscheidet es sich weder im Aufbau noch in rechtlicher Hinsicht vom Budget für Lernende.

Als neutrale Budgetberaterin arbeite ich mit den Beteiligten zusammen das Budget aus, welches für die Eltern und für das Kind stimmt.

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