

Vom Dachverband Budgetberatung Schweiz DBBCH zertifizierte Budget-Beratungsstelle
Budgetberatung für Ausbildung und Studium
Wem gehört der Lehrlingslohn? Wer bezahlt die Ausbildungskosten?
Unser Zivilgesetzbuch (ZGB) geht auf diese Fragen ein. Das Gesetzbuch wird kaum während den Diskussionen auf dem Küchentisch liegen. Aber alle Familienmitglieder sollten ihre Rechte und Pflichten zu diesem Thema kennen:
Wer bezahlt die Ausbildungskosten?
Die Eltern tragen die Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder. Das Kind beteiligt sich an diesen Ausgaben aus seinem Arbeitserwerb, soweit es ihm zugemutet werden kann (ZGB Art. 276).
Die Eltern sind bis zur Volljährigkeit oder bis zum Ausbildungsende der Erstausbildung unterhaltspflichtig; das Kind beteiligt sich an den Kosten mit seinem Einkommen (ZGB Art. 277).
Wer verwaltet das Einkommen des Kindes?
Das Kind verwaltet und nutzt das Einkommen, welches es durch seine eigene Arbeit verdient. Lebt es mit den Eltern zusammen, können die Eltern vom Kind einen angemessenen Beitrag an den Unterhalt verlangen (ZGB Art. 323).
Budgetberatung für die Erstausbildung
Als neutrale Budgetberaterin bespreche ich mit Eltern und Kind die aktuelle Situation und nehme die vorliegenden Lösungsvorschläge auf. Als unparteiische Drittperson erarbeite ich mit den Beteiligten zusammen das Ausbildungsbudget.
Das Budget weist die Ausbildungs- und Lebenskosten auf und regelt die Kostenaufteilung zwischen Eltern und Kind. Die enge Zusammenarbeit mit der Familie ist Voraussetzung für ein Budget, welches von allen getragen wird. Es gibt weder Gewinner noch Verlierer.
Das Ausbildungsbudget stützt sich auf die Familiensituation. Kein Budget ist gleich wie das andere - auch das Budget unter Geschwistern nicht.