

Vom Dachverband Budgetberatung Schweiz DBBCH zertifizierte Budget-Beratungsstelle
Budgetberatung Taschengeld und Sackgeld
Taschengeld ist weder Belohnung noch Druckmittel
Wie viel Sackgeld soll ein Kind erhalten? Es gibt unverbindliche Richtwerte. Die Höhe des Taschengelds bestimmen die Eltern, denn diese Ausgabe muss in das Familienbudget passen. Meiner Meinung nach soll Sackgeld immer zur freien Verfügung stehen. Ob alles ausgegeben oder davon gespart wird, soll das Kind entscheiden. Zahlen Sie das Taschengeld stets pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt aus und gewähren Sie niemals Vorschüsse.
Dank dem Taschengeld lernt das Kind schon früh den Umgang mit Geld. Es kann sich etwas kaufen, ohne fragen zu müssen. Es lernt, dass es nur kaufen kann, wenn es genug Geld hat. Andernfalls muss es verzichten oder warten und sparen. So wie wir Erwachsenen ja auch.
Taschengeld nehme ich nach Möglichkeit in alle Budgets auf. Damit steht in jeder Lebenssituation ein Budgetposten zur Verfügung, über welchen frei verfügt werden kann.
Taschengeld und persönliche Ausgaben
Ältere Kinder übernehmen die Verantwortung für ihre persönlichen Ausgaben wie Kleider, Coiffeur etc. Eltern und Kind besprechen, welche Sachen das Kind nun selbst einkaufen und bezahlen wird. Dieser Betrag wird mit dem Sackgeld ausbezahlt oder überwiesen. Das Kind verwaltet sein Geld selbständig und richtet sich dabei am Budget. Dies ist die beste Vorbereitung darauf, später auch den Lehrlingslohn selbständig zu verwalten.
Kinder lernen Finanzkompetenz für das ganze Leben
Mit Sackgeld eigenen sich die Kinder Finanzkompetenz an, die sie auf ihrem weiteren Lebensweg begleiten wird. Die Eltern sollten das Verständnis für Geld und den Umgang damit fördern, indem sie zu Hause offen über Geld sprechen. Das Kind darf erfahren, wie viel die Eltern verdienen, was sie alles kaufen müssen und welche Rechnungen zu bezahlen sind.
Wochenplatz und Ferienjob
Der Lohn gehört dem Kind (ZGB Art. 323). Der Lohn fliesst als Einnahme in das Budget. Der Lohn wird individuell eingesetzt oder zum Erfüllen eines Wunsches. Zu beachten sind die Vorgaben für Jugendarbeit.