

Vom Dachverband Budgetberatung Schweiz DBBCH zertifizierte Budget-Beratungsstelle
Budgetberatung für Paare im Konkubinat
Unser Gesetz regelt die Ehe, aber nicht das Konkubinat.
Die Budgetberatung für unverheiratete Paare ist komplex. Es ist eine möglichst faire Kostenaufteilung auszuarbeiten. Die gegenseitige Absicherung sind weitere Themen. Im Idealfall liegen bereits die Budgets für Einzelpersonen vor. Als neutrale Fachperson begleite ich das Paar, wie und in welchem Verhältnis die gemeinsamen Ausgaben aufgeteilt werden können. Einkommen, Ausgaben und Aufwand für Hausarbeiten etc. sind meist unterschiedlich. Oft wird reduziert ein Teil das Arbeitspensum, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern. Das wirkt sich merklich auf die Altersvorsorge aus. Dies gilt auszugleichen, wozu jedoch oft die finanzielle Ressourcen fehlen und so sind andere Möglichkeiten zu prüfen. Zumindest müssen sich beide Parteien über diesen Punkt bewusst sein und ihn gegenseitig anerkennen.
Im Gegensatz zu Ehepaaren ist im Konkubinat jeder für seine Finanzen selbst verantwortlich und es muss nichts offen gelegt werden. Im Gegenzug gibt es kaum gegenseitige Rechte. Diese können aber geregelt werden, sei es mittels Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag etc. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Vorkehrungen beide treffen können und wollen. Stellen Sie sich diesen wichtigen Themen, um Ihren Partner / Ihre Partnerin und auch sich selber abzusichern.
Patchwork und gemeinsame Kinder im Konkubinat
Entliebt
Eine Trennung ist oft schmerzhaft - und die veränderte Lebenssituation wirkt sich auch auf die finanzielle Situation aus.
Das überarbeitete Budget für Einzelpersonen schafft Klarheit und Sicherheit über die neue finanzielle Lage.