top of page

verliebt + konkubinat

Liebe ist Liebe - ob verheiratet oder nicht. Aber unser Gesetz macht immer

noch Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe. 

Das Budget für das Konkubinat kann sich idealerweise auf vorhandene Budgets der Einzelpersonen abstützen. beim neuen Budget werden die Regelungen für die Finanzierung des Zusammenlebens unter Berücksichtigung der Einzelsituation festgelegt. 

Einkommen, Ausgaben für Hobbies, Arbeitsaufwand für Hausarbeiten und Kinderbetreuung etc. fallen meist unterschiedlich hoch aus. Eine faire Lösung ist zu finden. Bei Reduzierung des Erwerbspensums ist zusätzlich der  finanzielle Minderverdienst, welcher sich später auf die Altersvorsorge auswirkt, zu berücksichtigen.

Im Konkubinat ist finanziell jeder für sich verantwortlich. Es muss gegenseitig nichts offen gelegt werden: Weder Einnahmen, Vermögen, Schulden etc. Aber es bestehen auch keine gegenseitige Rechte. Aber unverheiratete Paare können sich beidseitig absichern. Mit einem Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag und weiteren Massnahmen. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Vorkehrungen Sie treffen können und wollen. Auch wenn dabei unerfreuliche Themen wie Trennung, Krankheit etc. angesprochen werden.

Ich begleite und unterstütze Sie bei den Lösungsfindungen und erstelle für Sie das gemeinsame Haushaltsbudget. 

Rechtliche Fragen kläre ich gerne für Sie ab oder verlinke Sie auf Wunsch mit der märki|staub Rechtsanwälte AG

entliebt

Eine Trennung ist oft schmerzhaft - und die veränderte Lebenssituation wirkt sich auch auf die finanzielle Situation aus. 

Das überarbeitete Budget als Einzelperson schafft wieder Klarheit und Sicherheit über die aktuelle finanzielle Lage und die Möglichkeiten. 

bottom of page