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verliebt + konkubinat

Liebe ist Liebe - ob verheiratet oder nicht. Unser Gesetz kennt

rechtliche Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe. 

Das Budget für das Konkubinat kann sich allenfalls bereits auf vorhandene Budgets der Einzelpersonen abstützen. Beim neuen Budget werden die Regelungen für die Finanzierung des Zusammenlebens unter Berücksichtigung der Einzelsituation festgelegt. 

Einkommen, Ausgaben für Hobbies, Arbeitsaufwand für Hausarbeiten und Kinderbetreuung etc. fallen meist unterschiedlich hoch aus. Eine faire Lösung ist zu finden. Bei Reduzierung des Erwerbspensums ist zusätzlich der  finanzielle Minderverdienst, welcher sich später auch auf die Altersvorsorge auswirkt, nach Möglichkeit zu berücksichtigen, oder zumindest darauf hinzuweisen.

Im Konkubinat ist finanziell jeder für sich verantwortlich. Es muss gegenseitig nichts offen gelegt werden: Weder Einnahmen, Vermögen, Schulden etc. Aber es bestehen auch keine gegenseitige Rechte. Unverheiratete Paare können sich jedoch gegenseitig absichern. Mit einem Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag und weiteren Massnahmen. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Vorkehrungen Sie beide treffen können und wollen. Auch wenn dabei unerfreuliche Themen wie Trennung, Krankheit etc. angesprochen werden.

Ich begleite und unterstütze Sie bei den Lösungsfindungen und erstelle für Sie das gemeinsame Haushaltsbudget. 

Rechtliche Fragen kläre ich gerne für Sie ab oder verlinke Sie auf Wunsch mit der märki|staub Rechtsanwälte AG

entliebt

Eine Trennung ist oft schmerzhaft - und die veränderte Lebenssituation wirkt sich auch auf die finanzielle Situation aus. 

Das überarbeitete Budget als Einzelperson schafft wieder Klarheit und Sicherheit über die aktuelle finanzielle Lage und die Möglichkeiten. 

budget balance sonja märki

wangenstrasse 42  3373 röthenbach  mobil + 41 78 691 20 82  info@budgetbalance.ch

mitglied dbbch

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