
verliebt + konkubinat
Liebe ist Liebe - ob verheiratet oder nicht. Aber unser Gesetz macht immer
noch Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe.
Das Budget für das Konkubinat kann sich idealerweise auf vorhandene Budgets der Einzelpersonen abstützen. Es werden dabei die Regelungen für die Finanzierung des Zusammenlebens unter Berücksichtigung der Einzelsituation festgelegt.
Einkommen, Ausgaben für Hobbies, Arbeitsaufwand für Hausarbeiten und Kinderbetreuung etc. fallen normalerweise unterschiedlich hoch aus. Eine faire Lösung ist zu finden. Bei Reduzierung des Erwerbspensum ist zusätzlich der finanzielle Minderverdienst, welcher sich später auch auf die Altersvorsorge auswirkt, zu berücksichtigen.
Im Konkubinat ist finanziell jeder für sich verantwortlich. Es muss gegenseitig nichts offen gelegt werden: Weder Einnahmen, Vermögen, Schulden etc. Aber es bestehen auch keine gegenseitige Rechte. Unverheiratete Paare können sich beidseitig absichern. Mit einem Konkubinatsvertrag, Vorsorgeauftrag und weiteren Massnahmen. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Vorkehrungen Sie treffen können und wollen. Auch wenn es sich um unerfreuliche Themen wie Trennung, Krankheit etc. handelt.
Ich begleite und unterstütze Sie bei den Lösungsfindungen erstelle für Sie das gemeinsame Haushaltsbudget.
Rechtliche Fragen kläre ich gerne für Sie ab oder verlinke Sie auf Wunsch mit der märki|staub Rechtsanwälte AG.
entliebt
Eine Trennung ist schmerzhaft - und die veränderte Lebenssituation wirkt sich auch auf die finanzielle Situation aus.
Das überarbeitete Budget als Einzelperson gibt wieder Klarheit und Sicherheit über die aktuelle finanzielle Lage und Möglichkeiten.
S o M
budget balance sonja märki